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   BFH, 15.09.2006 - III E 5/06   

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https://dejure.org/2006,15639
BFH, 15.09.2006 - III E 5/06 (https://dejure.org/2006,15639)
BFH, Entscheidung vom 15.09.2006 - III E 5/06 (https://dejure.org/2006,15639)
BFH, Entscheidung vom 15. September 2006 - III E 5/06 (https://dejure.org/2006,15639)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 22.12.2004 - V E 1/04

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Auszug aus BFH, 15.09.2006 - III E 5/06
    Mit der Erinnerung nach § 66 Abs. 1 des Gerichtskostengesetzes (GKG) gegen den Kostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, d.h. gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 22. Dezember 2004 V E 1/04, BFH/NV 2005, 717, m.w.N.).

    Ist die Kostenrechnung dem Kostenschuldner bereits zugegangen, kann mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz nach § 66 Abs. 1 GKG auch die Nichterhebung der Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung (§ 21 GKG) beantragt werden (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 717).

  • BFH, 13.10.2005 - IV S 10/05

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 15.09.2006 - III E 5/06
    Für die Einlegung einer Gegenvorstellung, die kein Rechtsmittel, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf ist (BFH-Beschluss vom 13. Oktober 2005 IV S 10/05, BFHE 211, 13, BStBl II 2006, 76), gilt nichts anderes.
  • BFH, 13.06.1997 - VII E 3/97

    Anforderungen an das Rechtsmittel der Erinnerung

    Auszug aus BFH, 15.09.2006 - III E 5/06
    Ausdrücklich hat dies der BFH für die Erhebung der Verfassungsbeschwerde entschieden (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Juni 1997 VII E 3/97, BFH/NV 1998, 75).
  • BFH, 05.03.2008 - I E 1/08

    Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass dem Kostenansatz nach einer unbedingten Entscheidung über die Kosten (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 GKG) der Umstand nicht entgegensteht, dass gegen die Entscheidung selbst Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde (z.B. BFH-Beschluss vom 15. September 2006 III E 5/06, BFH/NV 2007, 79).
  • BFH, 05.06.2008 - II S 7/08

    Vorläufiger Rechtsschutz im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Gegenstand einer

    Mit der Erinnerung gegen einen Kostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, d.h. gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (BFH-Beschluss vom 15. September 2006 III E 5/06, BFH/NV 2007, 79).
  • BFH, 14.10.2008 - II E 4/08

    Zulässige Einwendungen bei einer Erinnerung

    Mit der Erinnerung gegen einen Kostenansatz können nur Einwendungen erhoben werden, die sich gegen die Kostenrechnung selbst richten, d.h. gegen Ansatz und Höhe einzelner Kosten oder gegen den Streitwert (BFH-Beschluss vom 15. September 2006 III E 5/06, BFH/NV 2007, 79, m.w.N.).
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